[ Veranstaltungen des Ordens ]

Seite: [-1-] [-2-] [-3-] [-4-] [-5-] [-6-] Seite 6 [-7-] Seite 8 [-8-] [-9-] [-10-] [-11-] [-12-] [-13-] [-14-]

Seligsprechung Kaiser Karl I. von Österreich



Da wurde ins Treffen geführt, dass er schon im ersten Manifest seiner Regierung 1916 verkündet hatte: "Ich will alles tun, um die Opfer und Schrecknisse des Krieges in ehester Frist zu bannen und die schwer vermissten Segnungen des Friedens meinen Völkern zurück zu gewinnen. " Es wurde hervorgehoben, dass er die in der k. u. k. Armee bis 1917 geübte Form der Körperstrafen, nämlich das Anbinden und das Prügeln, verboten hatte. (Unerwähnt blieb, dass das Verbot nur einige Monate befolgt und dann wieder angebunden und geprügelt wurde). Karl bestimmte, dass Familienväter, die schon mehrere Söhne im Krieg verloren hatten, aus der Front zu nehmen und die ältesten Jahrgänge sofort zu entlassen seien. Er erließ eine weitgehende Amnestie, die vor allem für politische Delikte galt, und er griff mit dem Verbot, offene Städte zu bombardieren, in die Kriegführung ein. Keinen Einfluss nahm er auf den Gaskrieg, der auch an den österreichisch-ungarischen Fronten schon vor seinem Regierungsantritt begonnen worden war und als "normal" galt. Und gewiss freute er sich auch über den gewaltigen Sieg deutscher und österreichisch-ungarischer Truppen in der 12. Isonzoschlacht von 1917, den man nicht zuletzt dem deutschen Giftgaseinsatz zu verdanken hatte.

Doch wie dem auch sei - 1949 leitete der Erzbischof von Wien, Kardinal Theodor Innitzer, das Verfahren zur Seligsprechung ein. Dabei war das seit 1917 geltende Gesetz des Codex Juris Canonici zu beachten, das die Seligsprechungsverfahren reglementiert. Seit damals ist es Aufgabe der Bischöfe, in den jeweiligen Fällen alle verfügbaren schriftlichen Zeugnisse, Dokumente und Urkunden der Sammlung und Prüfung zuzuführen. Im bischöflichen Informativprozess müssen alle erreichbaren Zeugen gesucht und nach den christlichen Tugenden des "Dieners Gottes" befragt werden. Gibt es Gebetserhörungen, die auf seine Fürsprache zurückgehen? Gibt es einen Kulterweis? Erst wenn dieser Vorgang abgewickelt ist und frühestens
50 Jahre nach dem Tod eines Verehrungswürdigen kann der apostolische Prozess in der römischen Kongregation eröffnet werden. Also arbeitete sich zunächst die Erzdiözese Wien in die Materie ein. Fachleute, vor allem Zeithistoriker und Archivare, wühlten sich durch die Akten und das Schrifttum.

Ein Gebet zu Karl - und die Krampfadern verschwinden

Die Erzdiözese erließ Aufrufe; 654 Zeugen meldeten sich. Am 50. Todestag des Kaisers, 1972, wurde sein Sarg in der Kirche Nossa Senhora do Monte bei Funchal geöffnet, um die ebenfalls im Verfahren vorgeschriebene "Cognitio" vorzunehmen. Ärzte, Archäologen und Notare, zwei Söhne des Kaisers, Otto und Rudolf, sowie zwei Vertreter der Gebetsliga standen als Zeugen dabei. Der mumifizierte Körper war mit einer Uniform des 17. Krainerischen Infanterieregiments bekleidet, offenbar die einzige Uniform, die Karl nach Madeira mitgenommen hatte. Es wurde protokollarisch festgehalten, dass der Körper unversehrt war. Das hatte zu geschehen, damit nicht irgendwann einmal mit den Gebeinen Karls ein mehr oder weniger schwunghafter Reliquienhandel begonnen werden konnte.

 

 


[-7-]


 
[ Seite8]

Seite: [-1-] [-2-] [-3-] [-4-] [-5-] [-6-] Seite 6 [-7-] Seite 8 [-8-] [-9-] [-10-] [-11-] [-12-] [-13-] [-14-]