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Die Oberhäupter der St. Georgs - Ritterschaften |
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D). SOUVERÄNER
MILITÄRISCHER HOSPITALISCHER ORDEN VON SANKT GEORG ZU KÄRNTEN Während der Regierungszeit Kaiser
Franz Josephs 1. wurde die Bezeichnung der Ritterschaft als "Souveräner
Militärischer Hospitalischer Orden von Sankt Georg zu Kärnten'(
festgesetzt. Österreich wurde 1918 Republik. Kaiser Karl I., Hochmeister
des St. Georgs-Ritter-Ordens übergab am 11. November die Regierungsgeschäfte,
ohne allerdings formell abzudanken. 1921 beauftragte er auf Schloß
Hertenstein einen hohen kirchlichen Würdenträger aus dem Vatikan
mit der faktischen Leitung des Sankt - Georgs - Ordens und stellte damit
den Ritterorden unter den Schutz des Heiligen Vaters Benedict XV. Die
Beauftragten im Vatikan und in Italien trugen fortan den Titel "Ordens-Gouverneur"
und nahmen selbst die Würde des Hochmeister-Protektors an. Damit
restituierte er konkludent das 1469 bis 1597 praktizierte System von Protektorat
und Hochmeister-Statthalterschaft.
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30.
Karl I., (*1887
1922) Nach dem Ableben Kaiser Karls I. überging der
Titel Als Hochmeister-Protektor ad interim fungierte
auch |
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32. Otto, von Habsburg - Lothringen - Bourbon Geboren am 20. 11. 1912 in Reichenau (Niederösterreich), ältester Sohn des letzten österreichischen Kaisers Karl I.; Rechtmäßiger Kaiser von Österreich seit 1922- gegenwärtiger Hochmeister - Protektor von Sankt - Georg de iure dynastico Der
Mann der heute Kaiser wäre
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